Zuständige Juristen:

RAPHAEL NÄSCHER

Rechtsanwalt / Partner

STEFAN GANAHL

Juristischer Mitarbeiter

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Gerne erstellen wir Ihnen entsprechende Vertragsdokumente, wie Eheverträge, Scheidungskonventionen, Trennungsvereinbarungen und Unterhaltsvereinbarungen, und nehmen auch die damit zusammenhänge Beratung wahr. Im Streitfall verfolgen wir Ihre Interessen in aussergerichtlichen Verhandlungen und vertreten Sie insbesondere auch in Scheidungs-, Obsorge-, Besuchsrechts- und Unterhaltsverfahren sowie in anderen familienrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.