Zuständige Juristen:

STEFAN GANAHL

Juristischer Mitarbeiter

Wir vertreten und beraten sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Angelegenheiten des Mietrechts. Das im Jahr 2017 in Kraft getretene neue Mietvertragsrecht enthält eine Vielzahl neuer Regelungen zu Themen wie Kündigungsschutz, Kaution, Mietzinserhöhungen und Mängelrechten.

Wir unterstützen Sie sowohl bei Ausarbeitung eines Mietvertrags, bei Kündigungsschreiben, Mängelrügen und weiteren Dokumenten aus dem Bereich des Mietrechts. Im Streitfall verfolgen wir Ihre Interessen sowohl in aussergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.